Meine Leistungen
Für Ihren Geschäftserfolg
Was Erfolg bedeutet definiert jeder für sich selbst. Gleichzeitig stellt wirtschaftlicher Erfolg die Basis für alle darauf aufbauenden, möglichen Erfolge dar: unternehmerisches Wachstum, mehr Zeit für Familie und sich selbst …! Was auch immer es ist, es bedarf zur Zielerreichung zunächst klarer Ziele.
Meine Leistungen für Sie dienen zur Unterstützung bei der Erreichung Ihrer Ziele.
Dazu ist es notwendig, dass ich möglichst viel von Ihnen weiß. Die Kernwerte unserer erfolgreichen Geschäftsbeziehung sind gegenseitiges Vertrauen, Offenheit und Respekt. Diese Werte müssen im Laufe der Zusammenarbeit gelebt werden. Nur so, davon bin ich überzeugt, kann ich wertvolle Beiträge zu Ihrem Erfolg liefern.
Kapitalbeschaffung und Businesspläne
Die beste – und auch die einzige – Form, ein Unternehmen zu finanzieren, sind Gewinne.
Mit diesem einleitenden Satz weise ich noch einmal darauf hin, dass ich als Honorarberater nicht darauf angewiesen bin, Ihnen einen möglichst hohen Kredit zu vermitteln. Im Gegenteil, der beste Kredit ist der, den Sie nicht benötigen.
Gleichwohl ist die Aufnahme von Fremdkapital in Form von Bankkrediten, Förderkrediten und Beteiligungen regelmäßig notwendig, um Unternehmen durch Investitionen erst in die Lage zu versetzen, Gewinne zu machen.
Unabhängig vom Gegenstand des Unternehmens und dem Finanzierungszweck ist der Businessplan der Erfolgsfaktor bei der Kreditbeschaffung. Dieser Businessplan kann aus 3 Seiten bestehen, oder aus 60. Wichtig ist: er wird für Banker geschrieben, wird von Bankern gelesen, muss von Bankern verstanden werden und muss alle formalen und inhaltlichen Bestandteile beinhalten, die ein Banker für eine Kreditentscheidung benötigt.
Das ist meine Spezialität.
Darüber hinaus begleite ich meine Kunden bei Bankgesprächen, analysiere Kreditangebote und prüfe Kreditverträge vor der Unterschrift.
Betriebswirtschaftliche und finanzielle Ordnung - Alles im Griff
Die Schaffung einer betriebswirtschaftlichen und finanziellen Ordnung im Unternehmen ist für viele UnternehmerInnen die größte Herausforderung überhaupt. Was daran liegt, dass Unternehmen nicht wegen der Betriebswirtschaft gegründet und geführt werden, sondern trotzdem. Gegenstand und damit auch Leidenschaft der UnternehmerInnen liegen auf einem anderen Gebiet; in Produktion, Handwerk oder Dienstleistung.
Gleichzeitig liegt der Erfolg einer Unternehmung zu 50% „im Büro“.
Ich unterstütze UnternehmerInnen bei der Schaffung einer betriebswirtschaftlichen und finanziellen Ordnung, die sie anschließend selber fortführen können. Mit geeigneten organisatorischen Werkzeugen lassen wir Papierstapel verschwinden und sorgen dafür, dass keine Aufgabe mehr liegenbleibt oder gar vollständig verloren geht.
Das bringt Leichtigkeit, reduziert Stress, schafft bessere Ergebnisse.
Chief-Financial-Officer (CFO) as a Service
Gerade kleine mittelständische Unternehmen können sich in ihrer Organisation einen hauptberuflichen Finanzleiter finanziell nicht leisten.
Gleichzeitig sind die Aufgaben des Finanzcontrolling (Finanzanalyse, Finanzplanung, permanenter Soll-Ist-Abgleich, Liquiditätsplanung) wesentliche Aufgaben zur Unternehmenssteuerung. Nur auf Basis vollständiger und zeitnah verfügbarer Zahlen kann die Unternehmensleitung belastbare Entscheidungen treffen.
Für meine Kunden biete ich die vorgenannten Aufgaben inklusive der dabei anfallenden betriebswirtschaftlichen Beratungen als externer Dienstleister an. Hierfür werden Jahresverträge mit festen Beträgen abgeschlossen; die Verrechnung erfolgt monatlich. Dies schafft eine solide Planungsbasis. Die Verträge können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Sanierungsgutachten für Banken
Wenn Banken von eine Unternehmen die Vorlage eines Sanierungsgutachtens (IDW S6) verlangen, befindet sich das Unternehmen in ernstzunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Banken fordern diese Gutachten, da ihnen ansonsten aufgrund der Risikoeinschätzung des Kreditengagements keine andere Möglichkeit bleibt, als dieses zu kündigen. Dabei unterliegen die Banken aufsichtsrechtlichen Regeln, die sie nicht ignorieren können.
Der IDW S6 (Institut der Wirtschaftsprüfer, Standard Nr.6: Sanierungsgutachten mit Fortführungsprognose) definiert im Wesentlichen inhaltliche und formale Anforderungen an das Gutachten. Gleichwohl muss dieses nicht zwingend von einem Wirtschaftsprüfer erstellt werden. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen würde ein vollständiges Gutachten eines Wirtschaftsprüfers den erforderlichen Rahmen sprengen und gleichzeitig finanziell kaum tragbar sein. Das Gutachten bezahlt das Unternehmen bzw. deren Gesellschafter.
Ich erstelle Sanierungsgutachten in Anlehnung an den IDW S6. Dabei führe ich nach einem ausführlichen Erstgespräch mit der Unternehmensleitung zunächst ein 4-Augen-Gespräch mit der Bank. Dort lasse ich mir deren Sichtweise über das Kreditengagement erläutern. Gleichzeitig stelle ich mich und meine Arbeitsweise vor. Erst wenn die Bank sich mit der Erstellung des Gutachtens durch mich einverstanden erklärt, nehme ich den Auftrag an.
Sanierung & Restrukturierung
Sie haben ein funktionierendes Geschäftsmodell mit positiven Geschäftsaussichten. Gleichzeitig schnüren Ihnen Altlasten, ausserordentliche Belastungen durch einmalige und ausserordentliche Schadensereignisse (Corona, Ausfall großer Forderungen, Fehlinvestitionen...) finanziell Ihre Handlungsmöglichkeiten drastisch ein? Die Kontoführung ist eng, die Kreditlinien weitestgehend ausgeschöpft, es kommt zu Störungen bei der Begleichung Ihrer Verbindlichkeiten.
Als Geschäftsführer, insbesondere einer Kapitalgesellschaft, sind Sie verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens permanent im Auge zu behalten. Und - gerade wenn es eng ist - diese auch zu dokumentieren. Dazu braucht es eine rollierende Finanzplanung, wobei in dieser Situation das Augenmerk auf einer rollierende Liquiditätsplanung liegt.
Erkennen Sie auf Basis dieser Instrumente rechtzeitig, dass die wirtschaftliche Entwicklung sich weiter zu verschlechtern droht, ist rechtzeitiges Handeln geboten. Je früher, desto mehr und weitreichendere Handlungsmöglichkeiten liegen in Ihrer Hand.
Im Rahmen gesetzlich vorgegebener Möglichkeiten kann eine Sanierung und Restrukturierung gut gelingen. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) im Jahr 2021 hier weitreichende Möglichkeiten geschaffen.
Ich unterstütze Sie bei der Einführung und Durchführung geeigneter Finanzcontrolling-Instrumente. Zusammen mit meinem Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten finden wir - rechtzeitig agierend - einen Weg aus der Krise.